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Elektronische Kommunikation mit der Justiz

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Wolfenbüttel ist unter der Adresse

govello-1273062734395-000216921 zu erreichen.

Das Amtsgericht Wolfenbüttel ist auch über De-Mail erreichbar: ag-wolfenbuettel(at)egvp.de-mail.de


Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht eine schnelle, unkomplizierte und sichere Kommunikation mit den Justizbehörden.

Die elektronische Kommunikation mit der Justiz ist gesetzlich jedoch nur auf bestimmten Übermittlungswegen zugelassen.

Für den elektronischen Rechtsverkehr ist allein die Übermittlung über das Transportprotokoll OSCI zugelassen, das mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bedient werden kann. Fälschungssicherheit, Vertraulichkeit und Urheberschaft der übermittelten Daten werden dabei durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur und durch elektronische Verschlüsselungen sichergestellt.

Eine Übermittlung über das Transportprotokoll SMTP (E-Mail) ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs unzulässig, da die einfache E-Mail die Anforderungen der Justiz an die Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung und der Identifizierung des Kommunikationspartners nicht erfüllt.

Eine formwirksame Übermittlung ist nur auf folgenden elektronischen Zugangswegen möglich:

  • für Anwältinnen und Anwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA),

  • für Notarinnen und Notare über das besondere elektronische Notarpostfach (beN),

  • für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo),

  • mit einer absenderbestätigten De-Mail
    Um mit den Gerichten kommunizieren können, muss das De-Mail-Postfach in der Lage sein, eine absenderbestätigte De-Mail zu verschicken. Die De-Mail Adressen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in dem öffentlichen Verzeichnisdienst im Sinne des § 7 des De-Mail-Gesetzes vom 28.04.2011 hinterlegt. Der Schriftsatz muss als elektronisches Dokument im PDF-Format eingereicht werden. Bloße Eingaben im Nachrichtenfeld der De-Mail sind in der Regel formunwirksam.

  • ab dem 1. Januar 2022 über das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
    Das eBO ermöglicht sowohl den schriftformersetzenden Versand elektronischer Dokumente an die Gerichte als auch den Empfang elektronischer Dokumente. Die Registrierung eines neuen eBO sowie Empfang und Versand von Nachrichten werden über spezielle Computerprogramme möglich sein. Die Programme stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.
    Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Für Bürger und Organisationen (justiz.de)
  • ab Oktober 2023 über den Service "Mein Justizpostfach" (MJP). Der Dienst ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz. Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide sicher elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln. Weitere Informationen zum MJP und zur Registrierung erhalten Sie hier.


Rechtslage ab 1.1.2022
(verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr für sogenannte professionelle Einreicher):

Ab 01.01.2022 ist der elektronische Rechtsverkehr für sog. professionelle Einreicher verpflichtend.

Danach sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch an die Justiz zu übermitteln.

Diese Regelung findet auch bei der Kommunikation mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern Anwendung. Vollstreckungsaufträge können demnach vom oben genannten Personenkreis ab dem kommenden Jahr nur noch auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Im Anwendungsbereich des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gilt die Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch für Notarinnen und Notare.

In Strafsachen sollen Verteidiger und Rechtsanwälte ihre Schriftsätze als elektronisches Dokument an die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte übermitteln. Die Berufung und ihre Begründung, die Revision, ihre Begründung und die Gegenerklärung sowie die Privatklage und die Anschlusserklärung bei der Nebenklage müssen von diesem Personenkreis hingegen als elektronisches Dokument übermittelt werden.

Nur ausnahmsweise kann von den professionellen Einreichern nach den allgemeinen Vorschriften übermittelt werden, wenn die elektronische Übermittlung vorübergehend unmöglich ist (so z.B. beim Ausfall eines Servers). Dieser Umstand ist bei der Einreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen.

Sollten Sie nicht zur elektronischen Einreichung von Schriftsätzen verpflichtet sein und auch keinen Zugang zum EGVP oder zu De-Mail haben, ist zur rechtswirksamen Einreichung die Übermittlung auf dem Postweg oder mittels Telefax unbedingt erforderlich.

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