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Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Die Rechtsantragstelle darf nur Ihren Antrag protokollieren, Sie aber nicht rechtlich beraten. Die Rechtsberatung ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Rechtsantragstelle befindet sich in Zimmer 12 A im Untergeschoss des Hauptgebäudes.

Sprechzeiten:

Dienstag und Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Sie müssen mit Wartezeiten rechnen.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, werden Sie gebeten, Ihr Anliegen vor Erscheinen im Haus telefonisch vorzutragen. So kann geprüft werden, ob ein persönliches Erscheinen zwingend notwendig ist oder eine schriftliche Antragstellung genügt.

Auskünfte können von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter 05331 809 0 eingeholt werden.

Für Eilsachen wie einstweilige Verfügungen sowie Gewaltschutz- und Pfändungsschutzanträge steht die Rechtsantragstelle auch während der allgemeinen Sprechzeiten zur Verfügung.

Anträge auf Gewährung von Beratungshilfe durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erhalten Sie in der Wachtmeisterei. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder mündlich während der Sprechzeiten der Rechtsantragstelle.

Merkblätter Rechtsantragstelle

Hier finden Sie Merkblätter zur Rechtsantragstelle in deutscher und englischer Sprache.

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