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Besucherinformationen

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung mit den jeweiligen Ansprechpartner.

Für Nachlassangelegenheiten (Erbscheinsanträge, Ausschlagungen) ist eine telefonische Terminvereinbarung stets erforderlich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Wolfenbüttel haben gleitende Arbeitszeit. Während der Sprechzeiten stehen in den Abteilungen grundsätzlich Ansprechpartner zur Verfügung.

Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle:

Dienstag und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten:

Das Dienstgebäude ist während der Sprechzeiten geöffnet sowie bis zum Schluss der letzten öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Gebäudeinformationen:

Im Eingangsbereich sind Aushänge mit einer Übersicht über die Räumlichkeiten und die an den jeweiligen Tagen stattfindenden Verhandlungen angebracht.

Auskünfte werden an der Information im Eingangsbereich erteilt.

Sitzungssäle:

Der Sitzungssaal 32 befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes.
Die Sitzungssäle 134 und 136 befinden sich im Obergeschoss des Hauptgebäudes.
Der Sitzungssaal 54 befindet sich im Erdgeschoss des Altbaus.

Eingangsbereich des Amtsgerichts  
Haupteingang des Gerichts

Informationen für Menschen mit Behinderung:

Der Haupteingang des Amtsgerichts ist bedauerlicherweise nicht behindertengerecht gestaltet. Die Räume im Obergeschoss sind mit einem Rollstuhl nicht erreichbar.

Vor den Stufen des Haupteingangs des Amtsgerichts befindet sich links vor dem Gebäude eine von Rollstuhlfahrern erreichbare Rufsäule mit Klingel und Gegensprechanlage, über die die Information angerufen werden kann, um Hilfe beim Zugang zum Amtsgericht zu erhalten. Die Information ist telefonisch auch über die Nummer 05331-809-0 erreichbar.

Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sind Menschen mit Gehbehinderung auf Anforderung gern behilflich, um in das Gebäude zu gelangen. Rollstuhlfahrer können in Begleitung der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister über eine im Innenhof vorhandene Rampe durch einen Hintereingang in das Erdgeschoss kommen. Der Sitzungssaal im Erdgeschoss ist über eine mobile Rampe erreichbar, die bei Bedarf von den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern angelegt werden kann.

Der auch in Brailleschrift beschriftete Briefkasten des Gerichts befindet sich ebenfalls vor den Stufen des Haupteingangs links vor dem Gebäude. Der Briefeinwurf ist aus sitzender Position möglich.

Der Briefkasten und die Rufsäule für Menschen mit Behinderung können von den beiden vor dem Haus befindlichen Behindertenparkplätzen aus mit dem Rollstuhl gut erreicht werden. Eine abgesenkte Bordsteinkante ermöglicht es, nach dem Verlassen des Fahrzeugs den Gehweg mit dem Rollstuhl zu erreichen und zum Briefkasten und zur Rufsäule zu gelangen.

Menschen mit Behinderung wenden sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information, die gern behilflich sind und Sie auf Wunsch während Ihres Aufenthalts im Amtsgericht begleiten.


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Allgemeine Hinweise


Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält in den §§ 186 und 191a besondere Gleichstellungsregelungen für das Gerichtsverfahren. Die Vorschriften betreffen Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen sowie blinde oder sehbehinderte Menschen.

Einzelheiten dazu finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal über folgenden Link:

https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/burgerservice/barrierefreiheit/barrierefreiheit-162111.html

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