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Aufgaben des Gerichts

Sachliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Wolfenbüttel ist mit folgenden Aufgaben betraut:

Betreuungssachen

Familiensachen

Grundbuchsachen

Insolvenzsachen

Das Amtsgericht Wolfenbüttel ist kein Insolvenzgericht. Zuständig für die Bearbeitung von Insolvenzsachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Wolfenbüttel ist das Amtsgericht Braunschweig. Siehe auch "Besondere Zuständigkeiten".

Landwirtschaftssachen

Mahnsachen

Für Mahnsachen ist das Amtsgericht Uelzen als zentrales Mahngericht zuständig. Siehe auch "Besondere Zuständigkeiten".

Nachlasssachen

Register

Für das Handels- und Genossenschaftssregister und nun auch für das Vereinsregister ist das Amtsgericht Braunschweig, für das Partnerschaftsregister das Amtsgericht Hannover zuständig. Siehe auch "Besondere Zuständigkeiten".

Rechtsantragstelle und Beratungshilfe

Strafsachen

Zivilprozesssachen

Zwangsvollstreckungssachen


Örtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht Wolfenbüttel ist örtlich zuständig für folgende Gebiete:

  1. Stadt Wolfenbüttel mit den Ortsteilen
  2. Landkreis Wolfenbüttel, soweit die nachfolgenden Gemeinden und Samtgemeinden betroffen sind:

Für die Ortschaften in der Samtgemeinde Baddeckenstedt ist das Amtsgericht Wolfenbüttel nicht zuständig.

Besondere Zuständigkeiten

Mahnverfahren:

Amtsgericht Uelzen - Zentrales Mahngericht
Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
Telefon: 0 581 / 8 85 11

Handelsregister und Vereinsregister:

Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig

Insolvenzverfahren:

Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig

Partnerschaftsregister:

Amtsgericht Hannover
Volgersweg 1
30175 Hannover


Bild zum Thema Aufgaben/Schwerpunkte einer Justizdienststelle Bildrechte: grafolux & eye-server
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