Aufgaben des Gerichts
Sachliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht Wolfenbüttel ist mit folgenden Aufgaben betraut:
Das Amtsgericht Wolfenbüttel ist kein Insolvenzgericht. Zuständig für die Bearbeitung von Insolvenzsachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Wolfenbüttel ist das Amtsgericht Braunschweig. Siehe auch "Besondere Zuständigkeiten".
Landwirtschaftssachen
Für Mahnsachen ist das Amtsgericht Uelzen als zentrales Mahngericht zuständig. Siehe auch "Besondere Zuständigkeiten".
Für das Handels- und Genossenschaftssregister und nun auch für das Vereinsregister ist das Amtsgericht Braunschweig, für das Partnerschaftsregister das Amtsgericht Hannover zuständig. Siehe auch "Besondere Zuständigkeiten".
Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
Örtliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht Wolfenbüttel ist örtlich zuständig für folgende Gebiete:
- Stadt Wolfenbüttel mit den Ortsteilen
- Landkreis Wolfenbüttel, soweit die nachfolgenden Gemeinden und Samtgemeinden betroffen sind:
- Gemeinde Cremlingen
- Gemeinde Schladen-Werla
- Samtgemeinde Elm-Asse
- Samtgemeinde Sickte
- Samtgemeinde Oderwald
Für die Ortschaften in der Samtgemeinde Baddeckenstedt ist das Amtsgericht Wolfenbüttel nicht zuständig.
Besondere Zuständigkeiten
Mahnverfahren:
Amtsgericht Uelzen - Zentrales Mahngericht
Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
Telefon: 0 581 / 8 85 11
Handelsregister und Vereinsregister:
Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
Insolvenzverfahren:
Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
Partnerschaftsregister:
Amtsgericht Hannover
Volgersweg 1
30175 Hannover