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Beratungshilfe

Beratungshilfe kann auch schriftlich mit dem Formular JV200 beantragt werden. Bitte beachten Sie hierbei das Hinweisblatt und die Ausfüllhinweise JV200c.

Zur Prüfung werden Unterlagen benötigt, die Sie unserer Checkliste entnehmen können.
Diese Unterlagen sowie Ihre Ausweispapiere legen Sie bitte bei der Antragstellung vor.

Bitte beachten Sie: Für die Bewilligung der Beratungshilfe ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, an dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Für die Einwohner der Samtgemeinde Baddeckenstedt ist das Amtsgericht Salzgitter zuständig.

Auf der neuen Website "Justiz-Services - Rechtsinformationen zur Beratungshilfe" finden Sie Informationen zum Thema Beratungshilfe einfach erklärt und können vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zustehen könnte.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe

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