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Hinterlegungssachen

Es gibt bestimmte Fälle, in denen Geld oder Wertsachen bei Gericht hinterlegt werden können.

Zum einen sind dies Sicherheitsleistungen, die in gerichtlichen Entscheidungen zur Herbeiführung, Abwendung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung zu hinterlegen sind oder Kautionen in Strafsachen.

Zum anderen ist eine Hinterlegung aber auch dann möglich, wenn nicht bekannt ist, an wen ein Betrag zu zahlen oder eine Wertsache herauszugeben ist, also schuldbefreiend geleistet werden soll.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn nicht bekannt ist, wer einen Verstorbenen beerbt oder der Mieter bei Unklarheit des Vermieters nicht weiß, an wen er berechtigterweise die Miete zu zahlen hat.

Die Zuständigkeit für die Werthinterlegungen (also zum Beispiel: Hinterlegung von Wertpapieren, Wertgegenständen, Grundpfandrechtsbriefen sowie von Geld in fremdländischer Währung) wird bei den Amtsgerichten am Sitz des Landgerichts konzentriert. Für Werthinterlegungen ist also nur noch das Amtsgericht Braunschweig zuständig.

Für Geldhinterlegungen in Euro sind die Hinterlegungsstellen aller Amtsgerichte in Niedersachsen zuständig.

Der Annahmeantrag (Hinterlegungsantrag) ist schriftlich bei der Hinterlegungsstelle zu stellen.


Sollten Sie Fragen zu einzelnen Rechtsbegriffen haben, steht Ihnen das Niedersächsiche Landesjustizportal über nachfolgenden Link zur Verfügung:

https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/



Formulare für Hinterlegungssachen

Den Hinterlegungsantrag für die Geldhinterlegung finden Sie hier:

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