Sprechzeiten/Gebäudeinformationen
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung mit den jeweiligen Ansprechpartner
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Wolfenbüttel haben gleitende Arbeitszeit. Während der Sprechzeiten stehen in den Abteilungen grundsätzlich Ansprechpartner zur Verfügung.
Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle:
Dienstag und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Das Dienstgebäude ist während der Sprechzeiten geöffnet sowie bis zum Schluss der letzten öffentlichen Gerichtsverhandlung.
Gebäudeinformationen:
Im Eingangsbereich sind Aushänge mit einer Übersicht über die Räumlichkeiten und die an den jeweiligen Tagen stattfindenden Verhandlungen angebracht.
Auskünfte werden an der Information im Eingangsbereich erteilt.
Sitzungssäle:
Der Sitzungssaal 32 befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes.
Die Sitzungssäle 134 und 136 befinden sich im Obergeschoss des Hauptgebäudes.
Der Sitzungssaal 54 befindet sich im Erdgeschoss des Altbaus.
Informationen für Menschen mit Behinderung:
Der Haupteingang des Amtsgerichts ist bedauerlicherweise nicht behindertengerecht gestaltet. Die Räume im Obergeschoss sind mit einem Rollstuhl nicht erreichbar.
Vor den Stufen des Haupteingangs des Amtsgerichts befindet sich links vor dem Gebäude eine von Rollstuhlfahrern erreichbare Rufsäule mit Klingel und Gegensprechanlage, über die die Information angerufen werden kann, um Hilfe beim Zugang zum Amtsgericht zu erhalten. Die Information ist telefonisch auch über die Nummer 05331-809-0 erreichbar.
Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sind Menschen mit Gehbehinderung auf Anforderung gern behilflich, um in das Gebäude zu gelangen. Rollstuhlfahrer können in Begleitung der Wachtmeisterinnen und Wachtmeister über eine im Innenhof vorhandene Rampe durch einen Hintereingang in das Erdgeschoss kommen. Der Sitzungssaal im Erdgeschoss ist über eine mobile Rampe erreichbar, die bei Bedarf von den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern angelegt werden kann.
Der auch in Brailleschrift beschriftete Briefkasten des Gerichts befindet sich ebenfalls vor den Stufen des Haupteingangs links vor dem Gebäude. Der Briefeinwurf ist aus sitzender Position möglich.
Der Briefkasten und die Rufsäule für Menschen mit Behinderung können von den beiden vor dem Haus befindlichen Behindertenparkplätzen aus mit dem Rollstuhl gut erreicht werden. Eine abgesenkte Bordsteinkante ermöglicht es, nach dem Verlassen des Fahrzeugs den Gehweg mit dem Rollstuhl zu erreichen und zum Briefkasten und zur Rufsäule zu gelangen.
Menschen mit Behinderung wenden sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information, die gern behilflich sind und Sie auf Wunsch während Ihres Aufenthalts im Amtsgericht begleiten.
Allgemeine Hinweise
Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält in den §§ 186 und 191a besondere Gleichstellungsregelungen für das Gerichtsverfahren. Die Vorschriften betreffen Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen sowie blinde oder sehbehinderte Menschen.
Einzelheiten dazu finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal über folgenden Link:
Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand 17.10.2022)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.amtsgericht-wolfenbuettel.niedersachsen.de
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Alternativtexte für Bedienelemente
• Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.
• Die Bezeichnung eingebundener Video-Grafiken ist für blinde Personen nicht eindeutig. Sie können sich anhand der übermittelten Informationen nicht orientieren.
• Nicht alle Grafiklinks sind für Blinde eindeutig bezeichnet.
• Beim Verändern der Browser-Hintergrundfarbe verschwinden zum Teil wichtige Funktionen beziehungsweise Markierungen.
Gestaltung von Inhalten
• Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente ist unlogisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht gegeben. In der Struktur fehlen Bereiche wie zum Beispiel Menübereich, Servicebereich, Inhaltsbereich und Fußbereich. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.
• Informationen in Listenform sind nicht als Listen im Quelltext implementiert. Dadurch wird blinden Personen die Zugänglichkeit erschwert, da sie Screenreader-Funktionen zum Auswählen und Überspringen von Listen und Listenelementen nicht nutzen können.
• Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
• Nicht durchgängig sind Datentabellen strukturell richtig aufgebaut, was Blinden einen zielgerichteten Informationsabruf erschwert. Beim Auslesen der Inhalte mittels Screenreader sind Inhalte nicht in logischer Abfolge auslesbar.
• Nicht an allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann, indem Eingabevorschläge angeboten werden, die einfach übernommen werden können.
• Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.
• Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.
Bedienbarkeit
• Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar. Nicht durchgängig sind alle Funktionen mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die TAB-Reihenfolge ist nicht durchgängig nachvollziehbar, da unsichtbare Elemente angesteuert. Motorisch eingeschränkte Menschen können sich in Teilbereichen einer Seite zum Teil nur schwer orientieren. Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar. Motorisch eingeschränkten Menschen wird dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.
• Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.
• Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Website angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.
Fehleridentifizierung
• Nicht alle Fehlermeldung werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können. Teilweise fehlen Hinweise und Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer beschreiben.
• Innerhalb des Webportals ist der Quelltext nicht durchgängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden.
• Für einige Komponenten wie Bereichsöffner/-schließer sind Name und Rolle nicht erkennbar. Auch wird Screenreadern der Name und der Zustand der Komponenten nicht richtig übermittelt, wodurch diese für blinde Nutzerinnen und Nutzer nicht zu verwenden sind.
• Die Breadcrumb wird als solche von Screenreadern nicht erkannt. Für Blinde sind es nur normale Links. Es fehlt die entsprechende Auszeichnung im Quelltext.
• Statusmeldungen der Inhalte sind programmatisch nicht ermittelbar, so dass sie von Hilfsmitteltechnologie nicht ausgegeben werden können, ohne den Fokus zu erhalten
Sonstiges
• Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben, was die Lesbarkeit erschwert.
• Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, dersukzessive abgearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.10.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
AGWF-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
◦Telefon: 0511/120-4010
◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Veröffentlichung der Website: 06.12.2004