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Elektronische Kommunikation mit der Justiz

Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht

Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt.

Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.

Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.

Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze.

Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.

Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Rechtslage ab 1.1.2022
(verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr für sogenannte professionelle Einreicher):

Ab 01.01.2022 ist der elektronische Rechtsverkehr für sog. professionelle Einreicher verpflichtend.

Danach sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch an die Justiz zu übermitteln.

Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht über den allgemeinen E-Mailverkehr möglich. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam elektronisch nur über die besonderen Postfächer beA, beN oder beBPO sowie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kommuniziert werden. Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nur dafür zertifizierten Nutzern erlaubt, in der Regel professionellen Anwendern (Behörden, Rechtsanwälte und Notare, etc.).

Eine rechtswirksame Übermittlung per einfacher E-Mail bleibt weiterhin unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig eine rechtlich wirksame Übertragung postalisch oder per Telefax möglich ist. Der E-Mail Kommunikationsweg und das Kontaktformular stehen ausschließlich für informelle Anfragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.

Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals.


Übersicht zu den Übermittlungsarten

  Übersicht zu den Übermittlungsarten
(PDF, 3,19 MB)

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